Wärmepumpe: zusätzliches Geld vom Staat!

Sweet Home Holzhäuser

 

Förderung elektrisch angetriebener Wärmepumpen ab dem 01.01.2008

Handewitt, 23.01.2008:

Die elektrisch angetriebene Wärmepumpe wird ab 1. Januar 2008 wieder vom Bund gefördert!

Das Marktanreizprogramm berücksichtigt dabei auch Anlagen, die schon im 2. Halbjahr 2007 in Betrieb genommen wurden. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der beheizten Fläche:

  • Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau
    10 Euro/qm (maximal 2.000,00 Euro)
    Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition
  • Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau
    5,00 Euro/qm (maximal 850,00 Euro)
    Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition
  • Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
    20,00 Euro/qm (maximal 3.000,00 Euro)
    Bei mehr als zwei Wohneinheiten 15% der nachgewiesenen Nettoinvestition
  • Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
    10,00 Euro/qm (maximal 1.500,00 Euro)
    Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition

Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind:

  • Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650,
  • Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
  1. Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
  2. Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
  3. Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.

Für weiter Informationen steht Ihnen das Sweet Home – Team gerne zur Verfügung.

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