Niedrigenergiehaus und Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Seit Einführung der Energieeinsparverordnung ist das Niedrigenergiehaus gesetzlich vorgeschriebener Standard im Neubau. Der Jahresheizwärmebedarf darf 70 kWh/m2a nicht überschreiten. Das erreicht man mit einem sehr guten Wärmeschutz, Luftdichtheit, Wärmeschutzverglasungen, einer kontrollierten Wohnungslüftung und der Vermeidung von Wärmebrücken.
Passivhaus
Hier wird ein gutes Innenklima ohne aktives Heizungs- und Klimatisierungssystem erreicht. Mit max. 15 kWh/m2a liegt der Jahresheizwärmebedarf um 80 Prozent unter dem eines Niedrigenergiehauses und sogar um mehr als 90 Prozent unter dem eines konventionellen Gebäudes. Dies darf aber nicht auf Kosten eines hohen Stromverbrauchs gehen. Daher darf der gesamte Primärenergiebedarf, der auch die Warmwasserbereitung und den Haushaltsstrom beinhaltet, pro m2 Wohnfläche im Jahr höchstens 120 kWh betragen. Erreicht werden diese Werte durch die konsequente Einhaltung der beiden Grundprinzipien: Wärmeverluste vermeiden und Wärmegewinne optimieren.
Quelle: Schwäbisch Hall
Auszug aus dem "Energiespar-Glossar"
(Presse » Ratgeberthemen » Bauen & Wohnen – 21.06.2006)
Kategoriezuordnung: Energiesparhaus · Artikel erstellt am: 24.07.2006





