KfW-60-Haus

Häuser, die besonders energiesparend bewirtschaftet werden können, fallen unter die Kategorie der Niedrigenergiehäuser. Der Bau der Energiesparhäuser wird von der Förderbank für Wiederaufbau durch günstige Kredite finanziell unterstützt. Das Förderprogramm unterscheidet dabei Häuser, die nach dem KfW-60 und dem KfW-40 Standard eingestuft sind.
Ein KfW-60-Haus muss die Vorgabe erfüllen, dass der Primärenergieverbrauch des Hauses unter 60 kWh pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche liegt. Fällt dieser Energieverbrauch sogar unter 40 kWh, wird es als KfW-40-Haus eingestuft.
Die Holzbauweise von Sweet-Home Holzhaus ermöglicht den Bau von energiesparenden KfW-40 und KfW-60-Häusern.
Kategoriezuordnung: Niedrigenergiehaus · Artikel erstellt am: 02.06.2006





