Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung gilt für Neubauten und bestehende Häuser

Am 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Sie regelt den Energieverbrauch und die Energieeinsparung für alle Gebäude, die zu ihrer Nutzung oder zum Bewohnen geheizt werden müssen. Die Verordnung dient vor allem der Entlastung der Umwelt.

Die Energieeinsparverordnung legt die Normen in Bezug auf Haustechnik und Wärmedämmung sowie Grenzwerte beim Heizenergiebedarf fest. Der Niedrigenergiehausstandard, der für Neubauten geregelt ist, senkt den Energiebedarf – die Erneuerung und Modernisierung von Heizungsanlagen bei Altbauten ebenso.

Durch die Nutzung moderner Heizungstechnik, Lüftungstechnik und Anlagen zur Warmwasserbereitung wird die Energieeffizienz in Gebäuden gesteigert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Das Sweet Home Team informiert Sie gerne über den besonders niedrigen Energieverbrauch in einem Haus aus Holz.

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Kategoriezuordnung: Niedrigenergiehaus · Artikel erstellt am: 09.01.2006