Brandschutz im Holzhausbau

Ein brennbarer Baustoff in Bezug auf Sicherheit
Heutzutage werden immer mehr Ein- und Mehrfamilienhäuser aus Kosten- und Qualitätsgründen in Holzbauweise ausgeführt.
Vorteile bringt der Holzhausbau durch hohe Wärmedämmung (bei geringem Flächenbedarf), der Vorfertigung und schnellem Aufbau. Kritischer hingegen ist der Brandschutz.
Brennbare Baustoffe können sich an der Entstehung und der Ausbreitung eines Brandes beteiligen. Ein Holzbau hat zudem eine höhere Brandlast als z.B. ein Mauerwerksbau. Positiv hingegen steht für den Konstruktionsbaustoff Holz, dass diese im Brandfall nicht plötzlich versagen, sondern durch Geräusche und Verformungen den Ausfall ankündigen, sowie die verhältnismäßig geringe Rauentwicklung mit verhältnismäßig geringen Anteilen an toxischen Gasen ebenso wie Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Im Holzhaus sind die Wände in der Regel durch die innenliegenden Bekleidungen (z.B. Gipskartonplatten) gegen den Ausbruch eines Brandes geschützt. Bei Blockbohlenbauten sorgen die großen Holzabmessungen für den Brandschutz. Bei sorgfältig isolierten Installationen gibt es hier also kein erhöhtes Sicherheitsrisiko.
Die Bauordnungen der Bundesländer stellen im allgemeinen an Bauteile für Einfamilienhäuser keine besonderen Anforderungen (kurze Rettungswege!).
Ein Holzhaus mit seinen Decken und Wänden erfüllt dagegen (fast) immer eine Feuerwiderstandsdauer F30 B, d.h. eine solche Konstruktion hält dreißig Minuten einem (Norm-) Feuer stand. Aus bauordnungrechtlicher Sicht sind hiermit meistens 2 Wohneinheiten mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss möglich.
Bei Reihen- und Doppelhäusern werden an die Trennwände zum Nachbarn höhere Anforderungen gestellt (F90). Durch Beplankungen mit Gipskartonfeuerschutzplatten ist eine solche Wand auch im Holzhausbau möglich – zudem durch die Vorfertigung ohne sonst bei Massivbauten so häufiger Ausführungsmängel.
Kategoriezuordnung: Holzbau





